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Sanierungsgebiet Stadtkern

MarktplatzbrunnenFlorian Fraaß

Die Festsetzung eines Sanierungsgebietes dient der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches. Es handelt sich hier um Gebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und anderen Funktionsschwächen.

Die Stadt Bad Berneck hat für den Bereich der Altstadt das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ festgelegt. Der Geltungsbereich ist der Sanierungssatzung zu entnehmen.

  • Genehmigungspflichtige Vorhaben im Sanierungsgebiet (§§ 144 / 145 BauGB)
  • Steuerliche Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet

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